ARGB

Allgemeine Reise- und Geschäftsbedingungen

Stand: März 2023

Die unten stehenden Bestimmungen werden Inhalt und Gegenstand des zwischen dem Kunden und der SK Touristik GmbH (SK) zu Stande kommenden Reisevertrags. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651ff. BGB und der Artikel 250 und 252 EGBGB und füllen diese aus. Wir bitten Sie diese Bestimmungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durchzulesen und stehen Ihnen bei Fragen jederzeit zur Verfügung. Wichtiger Hinweis: Diese ARGB gelten ausdrücklich nicht, falls SK als Vermittler einer Reiseleistung eines anderen Reiseveranstalters oder Leistungserbringers handelt. In diesem Fall gelten deren ARGB.


1. Abschluss des Reisevertrages

Mit der Anmeldung bietet der Kunde SK den verbindlichen Abschluss eines Reisevertrages an. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch SK zustande, welche keiner bestimmten Form bedarf, i.d.R. jedoch durch eine schriftliche Bestätigung von SK erfolgt. Reisemittler sind von SK nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages mit SK abändern. Ferner weist SK darauf hin, dass die Buchung einer Reise im Fernabsatz (z.B. per Telefon oder E-Mail) nicht nach den §§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB widerrufen werden kann.

2. Zahlung, Berechnung, Reiseunterlagen

2.1 Zahlungen auf den Reisepreis einer Pauschalreise vor Beendigung der Reise dürfen nur gefordert oder angenommen werden, wenn für SK ein Kundengeldabsicherungsvertrag besteht, SK den Kunden hierüber ausreichend informiert und ihm zuvor einen Sicherungsschein im Sinne von § 651r Abs. 4 BGB übermittelt hat.

2.2 Nach Vertragsschluss und Übergabe des Sicherungsscheins ist bei einer Pauschalreise eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises fällig. Für einzelne Reiseleistungen, für die SK bereits früher selbst gegenüber Leistungsträgern in Vorleistung treten muss (z.B. Flüge oder hochwertige Reisebestandteile zu Sonderkonditionen), kann die vollständige Zahlung bei Übergabe des Sicherungsscheins fällig werden. Hierüber informiert SK den Reisekunden vor Vertragsabschluss.

2.3 Wird seitens SK kein anderes Zahlungsziel mitgeteilt, ist die Restzahlung spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt fällig.

2.4 Ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises hat der Kunde keinen Anspruch auf Aushändigung der Reiseunterlagen und Erbringung der Reiseleistungen. Wenn bis Reiseantritt der Reisepreis trotz Mahnung und Fristsetzung nicht vollständig bezahlt ist, kann SK vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz in Höhe der vereinbarten Entschädigungspauschalen (siehe Ziffer 6) verlangen.

3. Änderung durch SK Touristik

3.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach dem Vertragsabschluss notwendig werden und nicht von SK wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen Mängel aufweisen. Treten Leistungsänderungen ein, die den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise erheblich verändern, so ist der Kunde berechtigt, sofern die Reise noch nicht angetreten ist, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten. Macht der Kunde von diesem Rücktrittsrecht nicht innerhalb von 10 Tagen nach Bekanntwerden der Änderung Gebrauch, bleiben etwaige Ansprüche auf Minderung beschränkt.

3.2 Angegebene Transfer- und Flugzeiten stehen, soweit nicht unzumutbar in eine vereinbarte Nachtruhe eingegriffen wird, unter dem Vorbehalt von Änderungen.

3.3 Gemäß den Bestimmungen des § 651f und g BGB behält sich SK vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskos­ten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie z.B. Flughafengebühren, Kerosinzuschläge oder einer Änderung der für die Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung der Kosten pro Person auf den Reisepreis auswirkt. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat SK den Kunden unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Übersteigt die Änderung des Reisepreises 8%, ist der Kunde berechtigt, ohne Entgeltzahlung vom Vertrag zurückzutreten.

3.4 Sollte die gebuchte Reiseleistung aus nicht vorhersehbaren und nicht durch den Leistungsträger oder SK verschuldeten Gründen zum gebuchten Datum nicht verfügbar sein, behält sich der Leistungsträger das Recht vor, einen geeigneten Ersatz zu stellen. Dieser sollte gleich- oder höherwertig sein. In Einzelfällen, wenn eine gleich- oder höherwertige Reiseleistung nicht verfügbar ist, kann ein Ersatz von geringerem Wert bereitgestellt werden. In diesem Fall sind dem Kunden die Differenzkosten durch den Leistungsträger bzw. SK zu erstatten. Eventuelle durch die Ersatzeinheit zusätzlich entstehende Folgekosten (z.B. erhöhter Treibstoffverbrauch oder höhere Fährkosten) gehen zu Lasten des Kunden.

4. Änderung durch den Kunden

4.1 Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. SK kann dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen dem entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Die Umbuchungsgebühr beträgt mindestens € 200. SK bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

4.2 Sollen nach Buchung der Reise auf Wunsch des Kunden Änderungen der Reiseleistungen z.B. hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen werden, so nimmt SK diese Änderungen, sofern möglich und verfügbar, in der Regel ohne zusätzliche Umbuchungsgebühren für den Kunden vor. Verrechnet werden somit exakte Differenzkosten, die durch die Änderung der Leistungen entstehen, so dass es hier für den Kunden transparent sowohl zu Mehrkosten als auch zu Ersparnissen kommen kann.

5. Rücktritt / Kündigung durch SK Touristik

5.1 SK kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung von SK nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. SK behält die Ansprüche auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen.

5.2 SK kann bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl bis vier Wochen vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten. Der Kunde hat in diesem Fall den Anspruch auf die vollständige Erstattung des eingezahlten Reisepreises.

5.3 SK kann bis vier Wochen vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für SK nicht zumutbar ist, weil die für SK entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würde, sofern SK die dazu führenden Umstände nicht selbst zu vertreten hat. Dem Kunden wird der eingezahlte Reisepreis rückerstattet.

5.4 SK kann bis 1 Tag vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten, wenn nach Eintreten eines plötzlichen Ereignisses höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Extremwetterlagen, Epidemien, Pandemien) die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für SK nicht zumutbar ist, weil die für SK entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würde. Dem Kunden wird der eingezahlte Reisepreis rückerstattet.

6. Rücktritt / Kündigung durch den Kunden

6.1 Vor Reisebeginn kann der Kunde durch Erklärung von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei SK. Dem Kunden wird empfohlen seinen Rücktritt schriftlich zu erklären.

6.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, verliert SK den Anspruch auf den Reisepreis, kann aber gemäß § 651h II BGB eine pauschalierte Entschädigung verlangen. Der Entschädigungsanspruch wird unter Berücksichtigung nachfolgender Entschädigungspauschalen prozentual auf den Gesamtreisepreis berechnet.

20% bis zum 50. Tag vor Reiseantritt
30% bis zum 32. Tag vor Reiseantritt
50% bis zum 15. Tag vor Reiseantritt
85% ab dem 14. Tag vor Reiseantritt
95% ab dem 3. Tag vor Reiseantritt

Bei Nur-Flug-Buchungen werden ab dem Buchungstag grundsätzlich 100% des Reisepreises fällig. Die Fluggesellschaften gewähren häufig keine Stornierungsmöglichkeit. Sollten Erstattungen durch die Fluggesellschaft erfolgen, werden diese direkt an den Kunden weitergegeben.

Die Stornierungskosten einzelner Leistungen oder Reiseangebote können von o.g. Entschädigungspauschalen abweichen. In diesen Fällen werden die entsprechend abweichenden Stornierungskosten im Reiseangebot und der Buchungsbestätigung ausgewiesen.

Der Kunde behält sein Recht, SK einen geringeren Entschädigungsanspruch nachzuweisen.

7. Haftung, Beschränkung der Haftung

7.1 Die vertragliche Haftung von SK für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden von SK nicht schuldhaft herbeigeführt wird.

7.2 Ein Schadensersatzanspruch gegenüber SK ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkünfte oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Auf die gesetzlichen Bestimmungen des § 651p II BGB wird verwiesen. Hinweis: Bei bestimmten Aktivitäten bzw. Exkursionen (wie z.B. Wal- und Bärenbeobachtungen) wird vor Ort vom Kunden verlangt, einen sog. „Liability Waiver“ zu unterzeichnen, welcher dem Zweck dient, die Veranstalterhaftung in Bezug auf die konkrete Reisekomponente zu reduzieren bzw. ganz auszuschließen. Seine Unterschrift dokumentiert das Einverständnis des Kunden. Die Verweigerung der Unterschrift hat i.d.R. den Ausschluss des Reisenden von der entsprechenden Reisekomponente zur Folge.

7.3 SK haftet nicht für Störungen bei Reiseleistungen, die als Fremdleistungen vermittelt werden. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Bestimmungen dieser Fremdveranstalter, die dem Kunden auf Wunsch zugänglich zu machen sind.

8. Gewährleistung, und Mitwirkungspflicht

8.1 Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Mangel muss unverzüglich gegenüber dem örtlichen SK-Vertreter (z.B. Reiseleitung oder Leistungsträger) oder dem Reisevermittler angezeigt werden.

8.2 Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Kunde eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen. Die Minderung tritt nicht ein, wenn es der Reisekunde schuldhaft unterlässt, den Reisemangel anzuzeigen und SK dadurch keine Abhilfe schaffen kann.

8.3 Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Kunde den Reisevertrag gemäß § 651l BGB kündigen. Eine Kündigung des Reisevertrages durch den Reisekunden ist jedoch nur dann zulässig, wenn SK keine Abhilfe leistet, nachdem der Kunde hierfür eine angemessene Frist gesetzt hat. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von SK verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

8.4 Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen sind an Ort und Stelle mittels schriftlicher Schadensanzeige der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist.

9. Beistand durch SK Touristik

Gerät der Kunde während der Reise in Schwierigkeiten, ist es für SK seit jeher selbstverständlich, ihm unabhängig von gesetzlichen Vorschriften möglichst unverzüglich in angemessener Weise Beistand zu gewähren. Auf § 651q BGB wird an dieser Stelle verwiesen. Dem Kunden wird empfohlen, in einer solchen Situation schnellstmöglich Kontakt zu SK aufzunehmen (Kontaktdaten siehe Ziffer 18).

10. Anmeldung von Ansprüchen, Verjährung

10.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde gegenüber SK geltend zu machen. Die Anspruchsanmeldung gegenüber SK kann auch über den Reisevermittler erfolgen. Es wird empfohlen, die Anspruchsanmeldung schriftlich vorzunehmen. Für die Anmeldung von Reisegepäckschäden und Verspätungen bei Reisegepäck im Rahmen einer Flugbeförderung gelten besondere Fristen. Gepäckschäden sind binnen 7 Tagen, Verspätungsschäden binnen 21 Tagen nach Aushändigung des Gepäcks zu melden.

10.2 Ansprüche des Reisekunden wegen Reisemängeln gemäß § 651i III BGB verjähren nach zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

10.3 Die Abtretung von Ansprüchen des Reisekunden gegen SK an Dritte ist ausgeschlossen.

11. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

11.1 SK steht dafür ein, den Kunden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von eventuell notwendigen Visa, sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt zu informieren.

11.2 Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen gehen zu seinen Lasten.

11.3 SK haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde SK mit der Besorgung beauftragt hat.

12. Versicherungen

SK empfiehlt dem Kunden den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Kosten der Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod.

13. Informationspflicht über Fluggesellschaften

SK informiert den Kunden bereits bei Buchung der Reise über die Identität des ausführenden Luftfrachtführers. Wenn dieser zum Zeitpunkt der Buchung noch nicht feststeht, erfolgt die Information, sobald bestimmt ist, wer die Beförderung durchführt. Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot ist unter dem folgenden Link zu finden:
https://ec.europa.eu/transport/sites/transport/files/air-safety-list_en.pdf

14. Gerichtsstand und Rechtswahl

14.1 Auf den Vertrag und auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und SK findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit bei Klagen des Kunden gegen SK im Ausland für den Haftungsgrund nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, etwa hinsichtlich der Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

14.2 Der Gerichtsstand von SK ist der Firmensitz in Senden.

14.3 Für Klagen von SK gegen den Reisekunden ist der Wohnsitz des Reisekunden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von SK maßgebend.

15. Streitbeilegung, Schlichtungsverfahren

An Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nimmt SK nicht teil. Zu Informationszwecken wird für Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf folgende Online-Streitbeilegungs-Plattform hingewiesen:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=DE

16. Datenschutz

Der Schutz der personenbezogenen Daten des Kunden wird von SK gewahrt. Die ausführlichen Datenschutzbestimmungen von SK sind einzusehen unter:
https://www.kanadafieber.de/Datenschutz/

17. Sonstige Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Bedingungen zur Folge. Auf § 306 BGB wird verwiesen.

18. Reiseveranstalter

Sitz / Anschrift der SK Touristik GmbH:
Im Südfeld 96, 48308 Senden, DE
Telefon: +49 2536 345-910
Telefax: +49 2536 345-911
E-Mail: mailus@sktouristik.de
Amtsgericht Coesfeld HRB 7556
Geschäftsführung: Rainer Schoof, Markus Knüpp